Nagelspangenbehandlung ein verordnungsfähiges Heilmittel 

Ab sofort können Nagelspangenbehandlungen als Heilmittel verordnet und von der Podologiepraxis mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. 

Die Nagelspangenbehandlung dient der Therapie des Unguis Incarnatus (eingewachsener Zehennagel) in verschiedenen Stadien.

Sprechen Sie uns gerne auf die ärztliche Verordnung und die weitere Behandlung in unseren Praxen an!