Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

§1 Allgemeines

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Behandlungsverträge zwischen der Praxis für Podologie Goutier-Nillius, Inh. Lara-Sophie Heck und den Patienten, unabhängig davon, ob es sich um Selbstzahler, Privatpatienten oder Kassenpatienten handelt.

 

§ 2 Terminvereinbarung

 

Terminvereinbarungen können persönlich oder per Telefon vorgenommen werden. 

 

Bei Vereinbarung eines Termins in meiner Praxis kommt gemäß § 611 BGB ein Dienstvertrag nach der jeweils gültigen Fassung unserer AGB und Preisliste zustande.

 

Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß Buchung fällig. 

 

Ein Wechsel des Behandlers ist möglich und berechtigt den Patienten nicht die Behandlung abzulehnen. Bei Ablehnung der Behandlung hat der Patient den Ausfall zu tragen. 

 

§ 3 Terminabsagen/Verspätungen/Ausfallgebühr

 

Bei meiner Podologiepraxis handelt es sich um eine reine Terminpraxis. Für einen Behandlungstermin wird eine Fachkraft bereitgestellt. 

 

Terminabsagen– gleich aus welchem Grund -haben 24 Stunden im Voraus per Telefon, Anrufbeantworter oder durch eine beauftragte Person zu erfolgen. Terminabsagen per E-Mail werden nicht akzeptiert. Während den Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt, jedoch können Anrufer den Anrufbeantworter nutzen.

 

Eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB von € 40,00 bei einer Komplettbehandlungen und 

€ 25,00 bei einer Teilbehandlung wird geltend gemacht, wenn der Patient nicht erscheint oder der vereinbarte Termin kurzfristig abgesagt wird.

 

Erscheint der Patient verspätet (über 10 Minuten) behält sich die Praxis vor, die Behandlung abzulehnen und die entsprechende Ausfallgebühr zu berechnen.

 

§ 4 Gutscheine

 

Das Einlösen eines Gutscheines ist nach vorheriger Terminvereinbarung beim Behandlungstermin unter Vorlage möglich. 

Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und ungültig. Ist der Gutschein auf mehrere Behandlungen oder einen bestimmten Euro-Betrag ausgestellt, wird das Entgelt der Behandlung bei Nichterscheinen vom Gesamtgutschein abgezogen.

 

§ 5 Behandlung mit Heilmittelverordnung

 

Eine Behandlung mit Heilmittelverordnung beruht auf der rechtlichen Grundlage eines „Dienstleistungsvertrages für Heilleistungen“. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden.

 

Für nicht eingehaltene Termine hat die Praxis einen Anspruch auf Ausfallgebühr gemäß §§ 611, 615, 252 BGB, die privat beglichen werden muss.

 

Veraltete oder falsch ausgestellt Heilmittelverordnungen werden nicht angenommen. 

Die Bezahlung des vereinbarten Termins kann im Voraus als Pfand gefordert werden und wird bei Vorlage der korrekten Verordnung zurückerstattet.

 

§ Datenschutz

 

Die an mich übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder deren Abwicklung verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an unberechtigte Dritte ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Haftungsausschluss

 

Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

Die Patienten werden vor der Erstbehandlung im Behandlungsvertrag über den Einsatz mit schneidenden und rotierenden Instrumenten am Fuß informiert. Auch bei sorgfältiger Arbeit kann es dabei zu Gewebeläsionen kommen. Hierfür übernehme ich keine Haftung.

 

Es wird keine Haftung übernommen, wenn es aufgrund von Fehlinformationen oder Verschwiegenheit von Informationen über gesundheitliche Merkmale oder Medikamente zu Schadensfällen kommt.

 

Sollte es nach einer Behandlung zu Beschwerden kommen, biete ich Ihnen innerhalb von drei Tagen eine kostenlose Nachbehandlung an. Ab dem vierten Tag kann diese Behandlung in Rechnung gestellt werden. 

 

§ 8 Kenntnisnahme AGB

 

Ein Aushang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in meiner Praxis vorhanden, außerdem sind die Bedingungen unter www.podologie-goutier-nillius.de nachzulesen.

 

 

 

Fassung vom 01.03.2024